anderrott-apartments

wohnen beim künstler

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung zur Beherbergung, sowie aller in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind ausgeschlossen.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, – partner, – haftung; Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande.

Es steht dem Beherbergungsbetrieb frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Rücktritt-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen in beiderseitigem Interesse schriftlich erfolgen.

Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

Diese kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Beherbergungsbetriebes auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung nach Maßgabe der Regelungen unter nachfolgendem § 7.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Räume und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes an Dritte.

Rechnungen des Beherbergungsbetriebes ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Forderungen, die dem Beherbergungsbetrieb beispielsweise infolge des Aufenthalts des Kunden entstehen (z.B. Mini-Bar Verzehr, sonstige Serviceleistungen oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebes aufgrund sorgfaltswidriger Nutzung durch den Kunden) kann der Beherbergungsbetrieb auch nach Abreise in Rechnung stellen. Der Beherbergungsbetrieb kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

Der Beherbergungsbetrieb ist unabhängig von der vorstehenden Fälligkeitsregelung berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Sofern hinsichtlich einer etwaigen Vorauszahlung keine individuelle Regelung getroffen wurde, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, in Abhängigkeit zu dem jeweiligen Anreisetermin folgende Vorauszahlungen zu verlangen:

15 bis 7 Tage vor der Anreise: 50 % des Rechnungsbetrages

6 Tage bis zum Tag der Anreise: 100 % des Rechnungsbetrages

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebes aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebes

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Beherbergungsbetriebes zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Beherbergungsbetriebes oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

Falls keine individuelle Frist bzgl. Rücktritt vereinbart ist, gelten folgende Fristen:

Bis 21 Tage vor Mietbeginn ohne Gebühr

Bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Beherbergungspreises

Bis 7 Tage vor Mietbeginn 80 % des Beherbergungspreises

Bis 3 Tage vor Mietbeginn 100 % des Beherbergungspreises

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Tagen hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Beherbergungsbetrieb steht frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.

Bei Nichtantritt zum Mietbeginn ohne Mitteilung an den Beherbergungsbetrieb erlischt der Anspruch auf die Gesamtreservierung. Gleichzeitig wird der Gesamtpreis fällig.

§ 5 Rücktritt des Beherbergungsbetriebs

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet , so ist das Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

Höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Räume unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden.

Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe

Die anderrott-apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die anderrott-apartments spätestens um 11.00 Uhr zu räumen.

Danach kann das Beherbergungsbetrieb über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Die gebuchte Übernachtung beinhalten die Belegung mit maximal zwei Personen. Eine Belegung mit mehr als zwei Personen bedarf deshalb der ausdrücklichen Zustimmung des Beherbergungsbetrieb im Einzelfall.

Das Rauchen ist im gesamten Gästehaus und in der Ferienwohnung verboten und nur außerhalb des Gebäudes erlaubt. Sollte durch unerlaubtes Rauchen ein Feueralarm ausgelöst werden oder die Rauchmelder mutwillig manipuliert worden sein, übernimmt das Hotel keine Haftung. Die dadurch entstehenden Kosten des Einsatzes der Feuerwehr oder sonstiger Sicherheitsdienste, sind unmittelbar vor Ort zu begleichen. Wird festgestellt, dass Gäste in den Zimmern rauchen, wird eine Gebühr für Auslagen wie Reinigung, Geruchsbeseitigung und Nichtvermietbarkeit in Höhe von 500,00 € erhoben.

§ 7 Haftung des Beherbergungsbetrieb

Der Beherbergungsbetrieb haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes seht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebes auftreten, wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Da kein zweiter Fluchtweg vorhanden ist, sind offenes Feuer oder der Gebrauch von Kerzen deshalb untersagt.

Für eingebrachte Sachen haftet das Beherbergungsbetrieb dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§ 703 BGB).

Für die unbeschränkte Haftung des Beherbergungsbetriebs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebes abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebes.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsbetriebsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gabriele Neustifter
anderrott-apartments
Rathausplatz 5
DE-84307 Eggenfelden

© 2024 anderrott-apartments

Thema von Anders Norén